Führerschein Klassen A1, A2, A - Motorrad
Die Unterteilung der Führerscheinklassen für Motorräder ist etwas komplexer. Während die Klasse B (Auto) durch die zulässige Gesamtmasse beschränkt wird, gibt es beim Motorrad eine Unterteilung nach Hubraum bzw. PS/kW.
Kraftrad Klasse A - Motorrad
Mit der Führerscheinklasse A darfst du alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Allerdings gibt es hier Alterseinschränkungen:
- Mindestalter 20 Jahre: bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- Mindestalter 21 Jahre: für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- Mindestalter 24 Jahre: Direkteinstieg für alle Krafträder möglich
Leichtkraftrad Klasse A1 - 125cm³
- Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse A1 ist 16 Jahre.
Mit der Führerscheinklasse A darfst du alle Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW fahren. Zudem darf das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen bis max. 15 kW geführt werden. Interessant für alle, die mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse A1 machen wollen: Die Probezeit beginnt mit Erwerb des Führerscheins. D.h. mit 18 Jahren könntet ihr bereits aus der Probezeit sein und müsstet diese z. B. für Klasse A oder B nicht mehr durchlaufen.
Leichtkraftrad Klasse A2
- Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse A2 ist 18 Jahre.
Unter die Klasse A2 fallen alle Krafträder bis zu einer Leistung von 35 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Seid ihr bereits in Besitz der Klasse A1 ist nach 2 Jahren ein Stufenaufstieg zur Klasse A2 möglich. Dazu sind dann lediglich eine praktische Prüfung und einige Fahrstunden notwendig. Die Anzahl der Fahrstunden richten sich nach deinem Können und unserer Einschätzung.