Führerschein mit 17 bei Grote
Mit dem begleitetem Fahren ab 17 Jahren sollen Fahranfänger und Fahranfängerinnen schon früh Erfahrung und Sicherheit gewinnen. Grundsätzlich ist der Erwerb der Klassen B und BE mit 17 Jahren möglich.
Was ist zu beachten?
Ab wann kann ich mich zur Ausbildung anmelden?
Du kannst dich 6 Monate vor Vollendung deines 17. Lebensjahres zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Für den Antrag müssen die Erziehungsberechtigten, sprich deine Eltern, ihre Zustimmung geben.
Wann kann ich die Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung kannst du nach unserer regulären Ausbildung in der Fahrschule und frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen - die Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vorher.
Was muss die Begleitperson beachten?
Begleiter sind nur Personen, die in der Bescheinigung namentlich genannt werden. Die begleitende Person darf den Fahranfänger nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat. Sie darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen sondern steht nur als Ansprechpartner zur Verfügung.