Aktuelles zu Führerscheinklassen
Für das Jahr 2020 wurden einige gestzliche Änderungen beschlossen, die die Führerscheinklassen B, AM betreffen.
Was ist neu?
125 cm³ mit PKW-Führerschein
Seit Anfang 2020 gibt es die Möglichkeit mit dem PWK-Führerschein leichte Motorräder bis 125cm³ zu fahren. Dafür sind lediglich einige Theorie- bzw. Fahrstunden notwendig, aber keine zusätzliche Prüfung.
Nach nur 9 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten (je 90 Minuten) darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum, auch mit Beiwagen, in Deutschland fahren. Dabei darf die Motorleistung 11 kW nicht übersteigen.
Voraussetzungen:
- Du bist mindestens 25 Jahre alt
- Du besitzt seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B
- Vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten (je 90 Minuten)
Roller ab 15 Jahren – Mobilität für junge Menschen
In Nordrhein-Westfalen können Jugendliche seit diesem Jahr bereits mit 15 Jahren die Fahrerlaubnisklasse AM erwerben. 6 Monate vor dem 15. Geburtstag kannst du dich bei uns in der Fahrschule anmelden. Die theoretische Prüfung kann dann frühestens drei Monate und die praktische einen Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Anforderungen für das Erlangen der Fahrerlaubnis:
- 14 Doppelstunden Theorie (90 Minuten)
- Praxisstunden nach Bedarf und unserer Einschätzung
- Theoretische, sowie praktische Prüfung
Mini-Cars schon ab 15 Jahren
Ebenfalls seit diesem Jahr neu, ist das Fahren von Mini-Cars ab 15 Jahren. Dazu zählen beispielsweise der Renault Twizy 24, der Aixam City und der Ellenator. Diese drei Fahrzeuge können mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden und sind gerade für den Winter eine tolle Alternative zum 50 cm³ Roller.